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Wie wird der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV berechnet?
Der maximale monatliche Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung(PKV) und zur GKV wird aus dem für den jeweiligen Monat gültigen Beitragssatz zur Sozialversicherung(GKV) und der für den gleichen Zeitraum gültigen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss kann im Jahresverlauf schwanken.
Beispiel aus 2009:
Der maximale Beitragszuschuss zur Krankenversicherung wurde aufgrund der ab 01.07.2009 gültigen Beitragssatzänderung in der GKV für das zweite Halbjahr 2009 gesenkt.
Die Reduzierung des Beitragssatzes zur GKV, von 15,5% auf 14,9%, ergab zusammen mit der in 2009 dazugehörigen Beitragsbemessungsgrenze von 44.100,00 EUR einen maximalen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung von:
Januar – Juni 2009 maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV/GKV: 268,28 EUR
Juli – Dezember 2009 maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV/GKV: 257,25 EUR
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