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Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze(Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der Krankenversicherung legt die Höhe der Einkünfte(Arbeitseinkommen/Arbeitsentgelt) fest bis zu der ein Arbeitnehmer pflichtversichert ist. Seit 2003 sind die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze unterschiedlich hoch. Der Gesetzgeber hat durch die Abkoppelung der Pflichtversicherungsgrenze von der Beitragsgrenze eine Erhöhung der Anzahl der gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer erreicht.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die Beitragsberechnung zur GKV(gesetzlichen Krankenversicherung) und für den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung relevant.
Die Versicherungspflichtgrenze legt die Grenze fest ab wann ein Arbeitnehmer freiwillig versichert ist. Die Überschreitung der Pflichtgrenze ist eine der zu beachtenden Voraussetzungen um ein entsprechendes Wahlrecht zwischen Privater Krankenversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung zu haben.
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