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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Wert der im jeweiligen Zweig der Sozialversicherung1 die Obergrenze für die Beitragserhebung angibt. Durch die Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Maximalbeitrag gedeckelt. Die entsprechende Entgeltzahlung(Einkommen) wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze für den Versicherungsbeitrag berücksichtigt. Übersteigen die Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze, erhöht sich der Beitrag zur Krankenversicherung nicht. Es besteht also über der Bemessungsgrenze keine weitere Beitragspflicht für den jeweiligen Sozialversicherungsbeitrag(hier Krankenversicherung).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird in der Regel jährlich angepasst.

Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung GKV 2009
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung GKV 2008

  1. 1. Zur Sozialversicherung gehören 5 Sparten, die gesetzliche Krankenversicherung ist eine davon.