Herr Frank Schulz
fon: +49 (0)2203 9076-105
fax: +49 (0)2203 9076-205
skype: Frank-Schulz.com
Frank.Schulz@Private-Krankenversicherung.net
VERSNET® Experten Direktkontakt
Navigation
Anfrageformular PKV
Welches Konzept verfolgt VERSNET®?
Das in dieser Form einzigartige Konzept der Versicherungs- und Finanzplattform VERSNET® beruht auf grundsätzlicher "Willensfreiheit" des Interessenten. Die Transparenz möglichst vieler relevanten Informationen zum jeweiligen Thema, hier z.B. "Private Krankenversicherung", ist durch die qualitativ hohe Informationsdichte der einzelnen Fachportale gewährleistet. Unsere Experten begleiten Sie von der Bedarfsanalyse bis zum Versicherungsantrag und helfen Ihnen auch bei Ihren bestehenden Krankenversicherungen.
Wer kann mir beim Versicherungsantrag zur Privaten Krankenversicherung helfen?
Der Versicherungsantrag für den Abschluss einer Privaten Krankenversicherung ist ein wichtiges Dokument. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bearbeitung Ihres Antrages. Auch wenn Sie in Eigenregie eine Private Krankenversicherung abschliessen, solllten Sie immer den Antrag mit einem Fachmann durchgehen.
Wo finde ich allgemeine Informationen zur Continentale Krankenversicherung?
Wir haben einen kurzen Überblick und unsere Einschätzung zur Continentale Krankenversicherung a.G. auf folgender Seite zusammengefasst:
Private Krankenversicherung - Überblick über die Continentale
Wie erfahre ich wie hoch die Alterungsrückstellungen in meiner PKV sind?
Die Alterungsrückstellungen für Ihre Private Krankenversicherung können bei den Versicherungsgesellschaften angefragt werden. Wir übernehmen dies regelmäßig für unsere Kunden und prüfen dann ob diese korrekt sind. Dies ist aufgrund der verdeckten Kalkulation der PKV Versicherer oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Von daher benötigen wir einen, für Sie, kostenlosen Auftrag von Ihnen. Mit einer Vollmacht des Versicherungsnehmers können wir eine entsprechende Anfrage an Ihren Versicherer senden.
An wann können Alterungsrückstellungen bei Wechsel der PKV mitgenommen werden?
Ab dem 01.01.2009 sind die Tarife der PKV Unternehmen im Zuge der Gesundheitsreform auf neues Recht anzuwenden. In allen neuen, nach dem 01.01.2009, für den Neueintritt zugelassenen Tarifen der Privaten Krankenversicherung, ist das Mitnahmerecht der Alterungsrückstellung einkalkuliert.
Ich möchte mich für eine Private Krankenversicherung von einem Mitarbeiter der Barmenia beraten lassen. Können Sie mir hier einen Ansprechpartner bei der Barmenia Krankenversicherung a.G. empfehlen?
Gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach und leiten Ihre Anfrage an einen kompetenten Versicherungsvertreter der Barmenia weiter.
Senden Sie uns bitte an nachstehende E-Mail Adresse Ihre Kontaktdaten und ein Ausschließlichkeitsvertreter der Barmenia Krankenversicherung a.G. wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich möchte eine Private Krankenversicherung mit hervorragenden Leistungen und weltweitem Versicherungsschutz. Was wird hier vom VERSNET® Team empfohlen?
Der Tarif GST der DKV Deutsche Krankenversicherung ist ein moderner, Top Vollversicherungsschutz und enthält alles, was eine hochwertige private Krankenversicherung nur bieten kann.
Zusätzlich zur hervorragenden Versorgung im Krankheitsfall mit weltweiter Deckung enthält der Tarif vorteilhafte Zusatzservices wie das DKV-Gesundheitstelefon und ein umfassendes Gesundheitsmanagement welches die DKV zur Verfügung stellt.
Bitte beachten Sie die Tarifbeschreibung auf unserer Tarifseite.
Ich möchte eine Private Krankenversicherung beantragen. Benötige ich hierzu einen Vermittler oder Versicherungsmakler?
Bei den Angaben der zu versichernden Personen haben die Fragen nach den Vorerkrankungen und den Vorbehandlungen besondere Bedeutung. Art und Umfang evtl. Vorerkrankungen sind so genau wie möglich einzutragen. Ohne fachliche Unterstützung durch einen Versicherungsexperten sollte ein Krankenversicherungsantrag nicht in Eigenregie vom Antragsteller durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie auch:
Ab wann gilt die Versicherungspflicht und was muss mindestens versichert sein?
Ab dem 01.01.2009 gilt die Pflicht zur Versicherung. Diese muss mindestens ambulanten und stationären Versicherungsschutz enthalten. Die Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls für den jeweiligen Personenkreis notwendig.
Wer kann im Optionstarif "AV-P" der Continentale Krankenversicherung versichert werden.
Im Tarif AV-P der Continentale Krankenversicherung können alle im Tätigkeitsgebiet des Versicherers wohnenden Personen bis zu einem Eintrittsalter von 43 Jahren aufgenommen werden.
Das Eintrittsalter errechnet sich aus "Kalenderjahr abzüglich Geburtsjahr".
Bitte beachten Sie die genauen Annahmerichtlinien auf unserer Tarifseite.
Tarifseite Continentale Krankenversicherung Optionstarif "AV-P"